Kinderschutzbund will Kinderrechte im Grundgesetz

»Kinderrechte ins Grundgesetz!«, fordert der Deutsche Kinderschutzbund in einer Resolution. Obwohl Deutschland bereits vor 25 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention ratifizierte, müssen die Vereinten Nationen regelmäßig die mangelhafte Umsetzung rügen. Individuelle Kinderrechte sollen nach Willen des Kinderschutzbundes daher in einem neuen Artikel 2a festgelegt werden und damit eine Vorrangstellung gegenüber einfachem Bundesrecht erhalten.

DKSB – Resolution Kinderrechte ins Grundgesetz

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